AGB
Lifetec Health GmbH | Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
März 2021
1. Allgemeines | Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) werden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Lifetec Health GmbH (Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 80646 | Sitz: Kaistraße 8, D-40221 Düsseldorf, „Lifetec“) und ihren Vertragspartnern, die von Lifetec Waren beziehen („Kunden“).
1.2 Diese AVB gelten für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (also mit natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) und für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (also mit natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln).
1.3 Diese AVB gelten auch für künftige Verträge zwischen Lifetec und dem Kunden, ohne dass es im Einzelfall eines entsprechenden Hinweises durch Lifetec bedarf. Diese AVB gelten spätestens dann als von dem Kunden bestätigt, wenn der Kunde die gekauften Waren entgegennimmt.
1.4 Diese AVB gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Bestandteil des Vertrages, soweit Lifetec ihnen schriftlich zugestimmt hat.
1.5 Sofern in diesen AVB die Begriffe ‚schriftlich‘, ‚in Schriftform‘ oder ähnliche Begriffe verwendet werden, beziehen sich diese auf die Schriftform im Sinne von § 126 BGB. Der elektronische Austausch von Kopien, handschriftlich unterzeichneten Dokumenten sowie Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur (wie beispielsweise mit Hilfe von DocuSign oder Adobe Sign) ist insoweit ausreichend. Soweit nicht in diesen AVB ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Austausch einfacher E-Mails nicht ausreichend.
1.6 Mitteilungen und Erklärungen, die der Kunde gegenüber Lifetec abgibt, insbesondere Kündigungserklärungen und Fristsetzungen, müssen mindestens der Textform im Sinne von § 126b BGB genügen (zur Klarstellung: eine einfache E-Mail ist ausreichend), sofern nicht in diesen AVB etwas anderes bestimmt ist.
1.7 Verweise in diesen AVB auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Folglich gelten die gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn eine solche Klarstellung nicht erfolgt, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften werden in diesen AVB ergänzt oder ausdrücklich ausgeschlossen.
1.8 Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen AVB auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter.
2. Zustandekommen von Verträgen
2.1 Bestellungen erfolgen in der Regel über das Online-Portal von Lifetec („Online-Portal“). Das Warenangebot auf dem Online-Portal ist freibleibend. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt Bezahlen“ oder ähnlich gibt der Kunde gegenüber Lifetec eine verbindliche Bestellung der in seinem Warenkorb enthaltenen Waren und damit ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
2.2 Im Falle von Verträgen über den Kauf von Waren erhält der Kunde von Lifetec per E-Mail zunächst eine automatisch versendete Bestätigung des Eingangs der Bestellung („Eingangsbestätigung“). Bei der Eingangsbestätigung handelt es sich noch nicht um die Annahme des Angebots des Kunden durch Lifetec. Erst wenn Lifetec die Waren an den Kunden versendet hat und Lifetec dem Kunden den Versand der Waren per E-Mail bestätigt hat („Versandbestätigung“) kommt mit Zugang der Versandbestätigung bei dem Kunden zwischen Lifetec und dem Kunden ein verbindlicher Kaufvertrag zustande, spätestens jedoch mit Entgegennahme der gekauften Waren durch den Kunden oder einen von dem Kunden bestimmten Empfänger. Sollten die von dem Kunden bestellten Waren nicht verfügbar sein, erhält der Kunde darüber eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.
2.3 Lifetec wird den Text des Vertrages einschließlich dieser AVB nach Zustandekommen des Vertrages nicht speichern. Der Text des Vertrages ist dann für den Kunden nicht mehr zugänglich.
2.4 Wenn der Kunde noch nicht achtzehn (18) Jahre alt ist, benötigt er für einen wirksamen Vertragsschluss mit Lifetec die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
2.5 Der Kunde ist für die Inhalte der von ihm über das Online-Portal angezeigten, veröffentlichten, hochgeladenen, gespeicherten, ausgetauschten oder übertragenen Daten („Inhalte“) allein verantwortlich. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Ein Anspruch des Kunden auf Speicherung oder Veröffentlichung von Inhalten, wie zum Beispiel Produktbewertungen, besteht nicht.
2.6 Der Kunde darf den Betrieb des Online-Portals nicht stören und die darin zugänglichen Daten nicht außerhalb der vertraglich vorgesehen Nutzung nutzen. Der Kunde darf das Online-Portal insbesondere nicht mit dem Ziel manipulieren, unberechtigte Zahlungen oder sonstige Vorteile zum Nachteil von Lifetec, eines Lifetec-Partners oder Dritter zu erlangen.
3. Lieferung | Lieferfristen | Gefahrübergang | Eigentumsvorbehalt
3.1 Lifetec übernimmt gegenüber dem Kunden kein Beschaffungsrisiko für Waren, auch nicht im Falle eines Kaufvertrages über eine Gattungsware. Lifetec ist daher nur zur Lieferung aus seinem Warenvorrat verpflichtet. Die Verpflichtung von Lifetec zur Lieferung entfällt, wenn Lifetec trotz ordnungsgemäßen kongruenten Deckungsgeschäfts selbst nicht bzw. nicht rechtzeitig beliefert wird, die fehlende Verfügbarkeit der Waren nicht zu vertreten hat und Lifetec den Kunden darüber unverzüglich informiert hat. Im Falle der Nichtverfügbarkeit von Waren wird Lifetec dem Kunden eine von ihm gegebenenfalls geleistete Vorauszahlung unverzüglich erstatten.
3.2 Lifetec ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Lifetec ist nicht zu Teillieferungen verpflichtet.
3.3 Im Falle der Rücksendung von Waren aufgrund falscher oder unvollständiger Liefer- bzw. Adressangaben des Kunden sowie im Falle des Nichtantreffens des Kunden zu einem vereinbarten Liefertermin behält sich Lifetec vor, dem Kunden die dadurch gegebenenfalls entstehenden Kosten (insbesondere Transport- und Lagerkosten) sowie Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.
3.4 Der Eintritt des Lieferverzugs von Lifetec bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend davon ist jedoch in jedem Fall eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
3.5 Hält Lifetec eine verbindliche Lieferfrist nicht ein, so kann der Kunde nur nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung geltend machen. Dies gilt nicht, sofern das Setzen einer Nachfrist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
3.6 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und handelt es sich um einen Vertrag über den Kauf von Waren, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit der Übergabe an den Kunden oder an einen von dem Kunden bestimmten Empfänger auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand der Waren versichert erfolgt ist oder nicht.
3.7 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und handelt es sich um einen Vertrag über den Kauf von Waren, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit der Übergabe der Waren an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
3.8 Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und andere von Lifetec nicht zu vertretende Leistungshindernisse bei Lifetec oder Lieferanten von Lifetec, befreien Lifetec für die Dauer des Hindernisses und dessen Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Dauert ein solches Leistungshindernis über einen Zeitraum von mehr als vier (4) Wochen an, so ist der Kunde zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bestehen nicht.
3.9 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Lifetec.
4. Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher | Rücksendung von Waren
4.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so steht ihm folgendes Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Lifetec Health GmbH, Kaistraße 8, D-40221 Düsseldorf, E-Mail: info@lifetec.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Lifetec dem Kunden alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Lifetec eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet Lifetec dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird Lifetec dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Lifetec kann die Rückzahlung verweigern, bis die Ware wieder zurückerhalten wurde oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem er Lifetec über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an Lifetec zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn (14) Tagen absendet. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 3 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei gelieferten versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Muster-Widerrufsformular
Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, kann er dazu das folgende Formular ausfüllen und an die Lifetec Health GmbH, Kaistraße 8, D-40221 Düsseldorf oder die E-Mail Adresse info@lifetec.com senden:
Hiermit widerrufe ich […] den von mir […] abgeschlossenen Vertrag über [den Kauf] oder [die Miete] der folgenden Waren: […]
– Bestellt am […] / erhalten am […]
– Name des Kunden: […]
– Anschrift des Kunden: […]
– Datum: […]
Ende der Widerrufsbelehrung
4.2 Im Fall der Rücksendung von Waren ist der Kunde verpflichtet, die Waren vollständig, in ihrem ursprünglichen Zustand, unversehrt und ohne Beschädigung zurückzuschicken.
5. Preise | Zahlungsbedingungen | Versandkosten
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden auf dem Online-Portal genannten Preise. Die angegebenen Preise sind Endpreise, das heißt, sie beinhalten die jeweils gültige deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, zur Bezahlung eine der von Lifetec auf dem Online-Portal angebotenen Zahlungsmethoden zu verwenden. Soweit der Kunde das Zahlungssystem eines Dritten (wie beispielsweise PayPal) wählt, ist er verpflichtet, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten zu beachten.
5.3 Lifetec akzeptiert Überweisungen nur von Konten aus der Europäischen Union.
5.4 Lifetec erstellt Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form.
6. Gewährleistung
6.1 Im Falle von Mängeln der Waren stehen dem Kunden gegenüber Lifetec die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, insbesondere die Rechte aus den §§ 434 ff. BGB. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gibt Lifetec keine Garantien oder andere Zusicherungen ab.
6.2 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gilt § 377 HGB. Außerdem beträgt die Gewährleistungsfrist in diesem Fall zwölf (12) Monate, mit Ausnahme von Ansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so verjähren seine Gewährleistungsansprüche gegen Lifetec in zwölf (12) Monaten ab Ablieferung der Ware. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so verjähren seine Gewährleistungsansprüche gegen Lifetec in vierundzwanzig (24) Monaten ab Ablieferung der Ware.
6.4 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so kann Lifetec Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache leisten. Lifetec stehen dabei drei (3) Nacherfüllungsversuche zu.
7. Haftung
7.1 Lifetec haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, (i) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (ii) für Arglist, (iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iv) für Ansprüche des Kunden aus einer Beschaffenheitsgarantie und (v) für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Lifetec nur für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Lifetec auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.3 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.1 haftet Lifetec nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die leicht fahrlässig von Lifetec verursacht werden. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
7.4 Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Haftung von Lifetec nach Ziffer 7.2 der Höhe nach auf den doppelten Wert des betreffenden Vertrages begrenzt. Vorsätzliches Handeln von Lifetec ist hiervon ausgenommen.
7.5 Der Kunde erkennt an, dass die von Lifetec vertriebenen Waren keinen Ersatz für eine angemessene Vorsorge vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und/oder dessen Mutationen darstellen. Lifetec ist nicht verantwortlich für etwaige Infektionen des Kunden oder Dritter mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder dessen Mutationen sowie für bestimmte Schlüsse, die der Kunde aus der Verwendung der von Lifetec gelieferten Waren zieht.
7.6 Eine über die in dieser Ziffer 7 geregelten Fälle hinausgehende Haftung von Lifetec ist ausgeschlossen.
8. Einschränkung des Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechts | Abtretungsverbot
8.1 Der Kunde kann gegen Forderungen von Lifetec nur aufrechnen, soweit seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder von Lifetec unbestritten oder anerkannt ist.
8.2 Ist der Kunde Verbraucher, so kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8.3 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht, rechtskräftig festgestellt oder von Lifetec unbestritten oder anerkannt ist.
8.4 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so ist er nur mit schriftlicher Zustimmung von Lifetec zur Abtretung von Forderungen des Kunden aus dem Vertrag an Dritte berechtigt. § 354a HGB bleibt unberührt.
9. Geltendes Recht | Verbraucherschlichtungsstelle | Gerichtsstand | Vertragssprache
9.1 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AVB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AVB den zwingenden Gesetzen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat (d. h. derjenigen Bestimmungen des Rechts dieses Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann). Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
9.2 Die Europäische Kommission betreibt eine Online-Schiedsstelle, welche über diesen Link zu erreichen ist. Lifetec ist nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schiedsstelle oder vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und bietet die Teilnahme derzeit auch nicht an.
9.3 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder diesen AVB der Gerichtsstand Düsseldorf; Lifetec ist in diesem Fall auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Regelungen.
10. Änderung dieser AVB
Lifetec kann diese AVB mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
11. Vollständige Vereinbarung | Salvatorische Klausel | Vertragsänderungen
11.1 Der Vertrag einschließlich dieser AVB stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und Lifetec in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und schließt diese aus.
11.2 Sollte eine Regelung des Vertrages einschließlich dieser AVB, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt in diesem Fall eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung und der Bestellung in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Regelung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt an deren Stelle eine Regelung mit einem dem ursprünglichen Umfang am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Umfang. Das Vorstehende gilt auch für eine etwaige von den Parteien nicht beabsichtigte Regelungslücke in dem Vertrag einschließlich dieser AVB. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
11.3 Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages müssen schriftlich erfolgen (der Austausch einfacher E-Mails ist ausreichend). Dasselbe gilt für Vereinbarungen, von diesem Schriftformerfordernis abzuweichen oder auf dieses vollständig zu verzichten.
Lifetec Health GmbH
Amtsgericht Düsseldorf, Deutschland, HRB 80646
März 2021